Altersrente für langjährig Versicherte

Ab wann kann die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch genommen werden?

 
Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte wird beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1949 stufenweise von heute 65 auf 67 Jahre angehoben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente wird wie zurzeit frühestens mit 63 Jahren möglich sein. Der Bezug dieser Altersrente mit 63 Jahren ist mit einem Rentenabschlag von 14,4 Prozent verbunden.


 
 
Anhebung der Altersgrenze
Versicherte
Geburtsjahr
Geburtsmonat
Anhebung
um Monate
auf Alter Jahrauf Alter Monat
1949 Januar
1
65
1
1949 Februar
2
65
2
1949 März – Dezember
3
65
3
1950
4
65
4
1951
5
65
5
1952
6
65
6
1953
7
65
7
1954
8
65
8
1955
9
65
9
1956
10
65
10
1957
11
65
11
1958
12
66
0
1959
14
66
2
1960
16
66
4
1961
18
66
6
1962
20
66
8
1963
22
66
10
1964
24
67
0

 
 

Gibt es Ausnahmen von der Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte?

 
Ja. Für Versicherte, die vor dem 01.01.1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007  Altersteilzeitarbeit verbindlich vereinbart haben oder die vor dem 1.1.1964 geboren sind und
Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, wird die Altersgrenze von 65 Jahren nicht angehoben.
 
 

Bleibt es dabei, dass die Altersgrenze für den vorzeitigen Bezug ab dem Geburtsjahrgang 1948 stufenweise vom 63. auf das 62. Lebensjahr abgesenkt wird?

 
Grundsätzlich wird die Absenkung auf das 62. Lebensjahr gestrichen.
 

Gibt es Ausnahmen?

 
Ja. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1947 geboren sind und entweder vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben oder die vor dem 1.1.1964 geboren sind und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme wie folgt stufenweise auf das 62. Lebensjahr abgesenkt:
 


 
Anhebung der Altersgrenze
Versicherte
Geburtsjahr
Geburtsmonat
vorzeitige Inanspruchnahme
möglich ab Alter Jahr
vorzeitige Inanspruchnahme
möglich ab Monat
1948 Januar – Februar
62
11
1948 März – April
62
10
1948 Mai – Juni
62
9
1948 Juli – August
62
8
1948 September – Oktober
62
7
1948 November – Dezember
62
6
1949 Januar – Februar
62
5
1949 März – April
62
4
1949 Mai – Juni
62
3
1949 Juli – August
62
2
1949 September – Oktober
62
1
1949 November – Dezember
62
0
1950 – 1963
62
0





Deutsche Rentenversicherung Schwaben

30.10.2008