Wir sind für Sie da!
Sie haben Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung und benötigen Rat bei Ihrer Altersvorsorge? Die Deutsche Rentenversicherung Schwaben bietet Ihnen viele Informationen und einen ausführlichen, neutralen und vor allem kostenlosen Service rund um die Rente und die Angebote zur Rehabilitation. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeit der privaten- und betrieblichen Altersvorsorge auf.Hier im Internet finden Sie zu jeder Zeit eine Fülle von Anregungen und viele Fachinformationen - auch zum download - sowie die Möglichkeit, Anträge oder Fragen zu stellen und mit uns in Kontakt zu treten.
In unseren Beratungsstellen stehen Ihnen kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Nutzen Sie die kurzen Wege!
Unsere Versichertenberater helfen Ihnen in unmittelbarer Nähe oder im Betrieb bei Kontenklärung und bei Anträgen.
Zahlreiche Sprechtage in vielen Städten und Gemeinden ergänzen unser Beratungsangebot.
Unseren italienischen Versicherten bieten wir in Zusammenarbeit mit dem INPS spezielle internationale Beratungstage (Giornate di informazioni previdenziali in collaborazione con l’INPS in Germania).
Sie suchen Informationen zu einem bestimmten Thema? Hier finden Sie einen Überblick über unsere Vortragsveranstaltungen.
Aktuelle Informationen der Deutschen Rentenversicherung Schwaben (weitere Meldungen finden Sie unter Pressemitteilungen)
Reha- und Rentenberatung auf der Allgäuer Festwoche 2010
Mehr Information zum Thema: "Reha- und Rentenberatung auf der Allgäuer Festwoche 2010"
Erleichterter Zugang zur freiwilligen Rentenversicherung
Wer bisher nicht zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung berechtigt war, profitiert unter Umständen jetzt von einer gesetzlichen Neuregelung. Der Gesetzgeber hat ab sofort den Personenkreis der Berechtigten erweitert. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.
Mehr Information zum Thema: "Erleichterter Zugang zur freiwilligen Rentenversicherung"
Waisenrente bei Volljährigkeit? Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen!
Viele junge Menschen starten demnächst ins Berufsleben. Mit dem Ende der schulischen Ausbildung kann auch der Anspruch auf Waisenrente wegfallen. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.
Mehr Information zum Thema: "Waisenrente bei Volljährigkeit? Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen!"
Neues Europarecht ab dem 1.5.2010
Innerhalb der Europäischen Union (EU) koordinieren besondere Verordnungen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit. Um die bisherigen Koordinierungsregelungen einfacher und klarer zu gestalten, wurde die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 verabschiedet. Sie ist der neue Bezugspunkt für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
Mehr Information zum Thema: "Neues Europarecht ab dem 1.5.2010"