Entwicklungen des europäischen Wirtschaftsrechts
- Entwurf einer Dienstleistungsrichtlinie
- Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Daseinsvorsorge)
- Vergaberecht: Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften
In jüngster Zeit tritt dieser Zielkonflikt der Union anhand einer Vielzahl von Vorstößen der EG-Kommission im Bereich des europäischen Wirtschaftsrechts mit unter Umständen tief greifenden Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung deutlich hervor. Auch wenn die einzelnen Vorschläge und Initiativen der Gemeinschaft auf den ersten Blick nicht verknüpft zu sein scheinen, liegt ihnen in der Gesamtschau dennoch das Bild eines deutlich mehr als bisher marktorientierten "Europäischen Gesellschafts- und Sozialmodells" zugrunde. Die Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung haben aus diesem Anlass im April 2005 eine gemeinsame Position zu der Vielzahl der jüngsten Initiativen und Entwicklungen im europäischen Wirtschaftsrecht veröffentlicht und deren Auswirkungen auf die Sozialversicherung kritisch analysiert.
Sozialversicherung als "soziale Dienstleistung" im Binnenmarkt: kein angemessenes Konzept für Europa Gemeinsame Stellungnahme der Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung, vorgelegt im April 2005
Entwurf einer Dienstleistungsrichtlinie
Anfang 2004 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über "Dienstleistungen im Binnenmarkt" veröffentlicht (KOM(2004)2 endg./2). Das Regelwerk verfolgt einen horizontalen Ansatz und soll damit im Grundsatz künftig für alle wirtschaftlichen Dienstleistungen gelten, die nicht bereits sektorspezifischen Gemeinschaftsregelungen unterworfen sind. Im Kern verfolgt der Richtlinienentwurf das Ziel, Hindernisse für eine grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU zu beseitigen. Dies soll vor allem durch die Einführung des so genannten "Herkunftslandsprinzips" erreicht werden. Dienstleistungserbringer würden dadurch die Möglichkeit erhalten, in anderen EU-Mitgliedstaaten zu den gleichen Bedingungen wie in ihrem Herkunftsland tätig zu werden. Wegen der möglicherweise weit reichenden Konsequenzen des Richtlinienentwurfs für die Sozialversicherung haben die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung im April 2004 ein gemeinsames Positionspapier an die Kommission sowie die interessierte Öffentlichkeit gerichtet. Darin wird insbesondere gefordert, dass die mengenbezogenen Steuerungselemente bei der Zulassung von medizinischen Dienstleistungserbringern zur Behandlung von Patienten auf Kosten der Sozialversicherungsträger sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung weiterhin zulässig bleiben.Gemeinsame Stellungnahme der Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über "Dienstleistungen im Binnenmarkt" vom 13. Januar 2004, vorgelegt im April 2004
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Daseinsvorsorge)
Zunehmend versucht die Kommission auch den Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse beziehungsweise der Leistungen der Daseinsvorsorge den Regelungen des europäischen Wirtschaftsrechts zu unterwerfen. Im Jahre 2003 wurde mit der Veröffentlichung eines Grünbuchs zu Leistungen von allgemeinem Interesse (KOM (2003) 270 endg.) ein Konsultationsprozess gegenüber den Mitgliedstaaten und der interessierten Öffentlichkeit eingeleitet, um diesen Bereich deutlicher abzugrenzen und im Hinblick auf die übrigen Regeln des europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsrechts genauer zu beschreiben.Gemeinsam mit den übrigen Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung hat auch der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger zu den im Grünbuch aufgeworfenen Fragen Stellung genommen:
In dem am 12.5.2004 als Folgemitteilung veröffentlichten "Weißbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" (KOM(2004) 374 endg.) hat die Europäische Kommission nunmehr ihre Schlussfolgerungen aus diesem Diskussionsprozess vorgestellt. Dabei wird der Sicherstellung eines effektiven Zugangs für jeden Bürger und jedes Unternehmen in der Union zu hochwertigen und vom Preis her erschwinglichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse weiterhin eine hohe Priorität beigemessen. Die frühere Überlegung, eine horizontale Rahmenrichtlinie für den Bereich der Daseinsvorsorge zu erarbeiten, soll "zumindest bis zum Inkrafttreten der EU-Verfassung" nicht weiterverfolgt werden. Allerdings fordert die Kommission explizit auch mehr Verantwortung der Mitgliedstaaten bei der "systematischen Evaluierung und laufenden Überwachung" der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse.
Des Weiteren wurde zur Vorbereitung einer in dem Weißbuch angekündigten erläuternden Mitteilung der Kommission zu sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Herbst 2004 an die Mitgliedstaaten ein gesonderter Fragebogen übersandt. Die für Mitte 2005 geplante Mitteilung soll einer klaren Abgrenzung und genaueren Beschreibung der Besonderheiten und Leistungsmerkmale der sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse gegenüber sonstigen Dienstleistungen dienen. In die Antwort der Bundesregierung auf den Fragebogen der Kommission wurden unter anderem auch die Positionen und Anmerkungen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, welche diese gemeinsam mit den übrigen Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung im November 2004 veröffentlicht hatte, mit einbezogen.
Vergaberecht: Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften
Auch aufgrund der stetig wachsenden Bedeutung des europäischen Vergaberechts nimmt der Einfluss der Europäischen Union auf die Ausgestaltung der mitgliedstaatlichen Sozialschutzsysteme zu. Die Pflicht zur Auftragsvergabe wird nunmehr systematisch auch auf solche Aufgaben ausgedehnt, welche die öffentliche Hand bisher in Eigenregie erledigt hat.Am 30. April 2004 hat die Europäische Kommission ein Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen vorgelegt (KOM(2004) 327 endg.). Die Kommission verfolgt damit die Absicht, einen Diskussionsprozess über die Einbeziehung so genannter Dienstleistungskonzessionen in den Regelungsbereich der bestehenden EG-Vergaberichtlinien anzustoßen. Bislang fehlen für diese Form vertraglicher Beziehungen zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft auf europäischer Ebene besondere Regelungen für das Vergabeverfahren. Im Rahmen des EU-Konzepts zu öffentlich-privaten Partnerschaften ist dem Staat ein verändertes Rollenverständnis zugewiesen: Er nimmt Abstand von seiner Funktion als direkter Akteur und reduziert seine Aufgaben auf Organisation, Regulierung und Controlling. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wurden Formen öffentlich-privater Partnerschaften bislang zwar kaum eingegangen. Gleichwohl sind auch in diesem Bereich des europäischen Wirtschaftsrechts die künftigen Entwicklungen und möglichen Auswirkungen auf die deutsche Rentenversicherung weiterhin kritisch zu analysieren.
Deutsche Rentenversicherung Schwaben
08.09.2006