Weitere Reha-Qualitätssicherungsaktivitäten


Qualitätssicherung der medizinischen Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen


Strukturqualität der Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation


Im Jahre 2004 wurde von der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung ein gemeinsames Projekt initiiert, das eine Datengrundlage zur Abschätzung der derzeitigen Strukturqualität der stationären medizinischen Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen lieferte. Die Projektaufgaben umfassten die Entwicklung eines Fragebogens zur Erfassung der Strukturqualität sowie eines Kriterienkatalogs zur Erstellung von Anforderungsprofilen, die Durchführung einer Strukturerhebung sowie eine Versorgungsanalyse. Das Projekt endete im Dezember 2005. Mit der Projektdurchführung wurden das Institut für Medizinische Psychologie in Hamburg und die Abteilung für Qualitätsmanagement und Sozialmedizin in Freiburg beauftragt.

Die Erfassung der Strukturqualität stellte einen wichtigen Teilaspekt der Qualitätssicherung in der stationären medizinischen Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen dar. Die Ergebnisse der Strukturerhebung lieferten eine breite Informationsbasis. Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung besonderer Ausstattungserfordernisse bedürfen, konnte nun gezielt mit Hilfe der gewonnenen Datenbasis eine Einrichtung identifiziert werden.

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Ergebnisqualität der Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation


Die Strukturerhebung verstand sich als erster Schritt der Implementierung einer umfassenden Reha-Qualitätssicherung im Kinder- und Jugendlichenbereich. Aufbauend auf der inzwischen geleisteten Analyse der strukturellen Voraussetzungen können - beginnend mit September 2008 - nun Instrumente und Verfahren zur Erfassung der Ergebnisqualität konzipiert werden. Die Zusammenarbeit zwischen der Rentenversicherung und der Krankenversicherung in der Qualitätssicherung der stationären medizinischen Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen wird dabei weitergeführt.

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Qualitätssicherung der ambulanten Rehabilitation

In einem Pilot-Projekt der Deutschen Rentenversicherung und Gesetzlichen Krankenversicherung zur Qualitätssicherung der ambulanten medizinischen Rehabilitation wurden mit wissenschaftlicher Begleitung (Abteilung für Qualitätsmanagement und Sozialmedizin in Freiburg und Institut für Medizinische Psychologie in Hamburg) die aus der stationären Rehabilitation bewährten Instrumente und Verfahren an die ambulante Versorgungsform adaptiert. Das Projekt zeigte für ambulante Einrichtungen vergleichbare Ergebnisse wie für stationäre Einrichtungen: Einerseits eine hohe Varianz für einzelne Qualitätsparameter zwischen den Reha-Einrichtungen, aber insgesamt Qualitätseinschätzungen, die mit der stationären Rehabilitation vergleichbar sind. Derzeit wird ein Rehabilitandenfragebogen in der berufsbegleitenden, ambulanten Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen (ambulante Reha Sucht) für einen Routineeinsatz erprobt.

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Ergebnisqualität der medizinischen Rehabilitation

Ergebnisqualität bildet das Resultat der Reha-Maßnahme ab. Will man den Erfolg einer Reha-Maßnahme ermitteln, muss man Wirkungen signifikant nachweisen und die Wirkungen der Reha-Maßnahme sicher zuordnen können. Im Blickpunkt der im Zusammenhang mit der Ergebnisqualität diskutierten Methoden und Inhalte steht die Identifikation von geeigneten Qualitätsindikatoren und Risiko-Adjustierern. Ziel ist es, den Nutzen der Reha-Behandlung vor dem Hintergrund der Bedürfnisse des Rehabilitanden optimal messbar zu machen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat Ende August 2009 eine Publikation zur "Ergebnisqualität in der medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung" herausgegeben. Hier finden Sie eine Online-Fassung des Dokuments.

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Visitationen als Qualitätssicherung „vor Ort“

Die Einrichtungsbegehungen des Leistungsträgers verfolgen das Ziel, durch eine Inaugenscheinnahme vor Ort und persönliche Gespräche mit Leitungskräften und Mitarbeitern der Rehabilitations-Einrichtung Informationen zu gewinnen, welche die Bewertung der Qualität anhand der anderweitig eingesetzten Erhebungsinstrumente (Struktur-Bogen, Peer Review, Dokumentation therapeutischer Leistungen, Rehabilitandenbefragung etc.) sinnvoll ergänzen. Die Integration paralleler Informationen aus verschiedenen methodischen Zugängen und Quellen führt zu einer valideren Gesamtbeurteilung der Einrichtung. Ein zusätzlicher Nutzen ist darin zu sehen, die Qualitätsmessung durch einen qualitativen Zugang zu vertiefen: Im gemeinsamen kollegialen Dialog zwischen Einrichtungsleitung, Einrichtungsmitarbeitern und Visitoren können Empfehlungen ausgesprochen und Ideen für interne Verbesserungsmaßnahmen angestoßen werden. Die einzelnen Rentenversicherungsträger führen unterschiedliche Verfahren der Visitation durch.

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Ergänzende QS-Berichte

Die derzeit realisierte Berichterstattung an die Rehabilitationseinrichtungen mit einrichtungsbezogenen Auswertungsergebnissen aus den Themenbereichen Rehabilitandenbefragung und Peer-Review-Verfahren wird durch spezifische Ergänzungen der Rentenversicherungsträger kontinuierlich ausgebaut. So werden den Rehabilitationseinrichtungen zusätzlich Informationen zur Laufzeit der ärztlichen Entlassungsberichte, zur Rehabilitandenstruktur und zum Verlauf nach der Rehabilitation zurückgemeldet.

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Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM)

Erst das Zusammenspiel von externer Qualitätssicherung und internem Qualitätsmanagement ermöglicht eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung: Das interne Qualitätsmanagement, zu dem die Leistungserbringer nach § 20 Abs. 2 SGB IX verpflichtet sind, bildet die Voraussetzung für eine effektive Qualitätssicherung und -verbesserung in den Einrichtungen.

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Deutsche Rentenversicherung Schwaben

10.11.2009