Selbstverwaltung
Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Unsere Selbstverwaltungsgremien sind Vertreterversammlung und Vorstand. Beide sind paritätisch mit gewählten ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten- und der Arbeitgebergruppe besetzt. Unsere Beitragszahler, die Versicherten und Arbeitgeber, lenken somit selbst durch ihre Vertreter an der Spitze ihr Dienstleistungsunternehmen Deutsche Rentenversicherung Schwaben.
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ des Rentenversicherungsträgers.
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Vorstand
Der Vorstand ist die „Regierung“ des Rentenversicherungsträgers.
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Geschäftsführer
Die Geschäftsführung verantwortet den täglichen Arbeitsablauf und damit das Funktionieren des Unternehmens.
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Satzung
Hier finden Sie die aktuelle Satzung des Trägers der Deutschen Rentenversicherung. Die Satzung wurde von der Vertreterversammlung beschlossen. In ihr werden Name, Sitz, Rechtsnatur und Aufgaben des Versicherungsträgers geregelt. Die Satzung gibt eine namentliche Auskunft über die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane.
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Deutsche Rentenversicherung Schwaben
18.01.2007